Batteriegesetz

Informationspflicht nach dem Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten sind wir verpflichtet, Sie gemäß des Batteriegesetzes im Sinne des § 18 BattG auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Abgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Bei uns erworbene Batterien/Akkus der betreffenden Art können nach Gebrauch unentgeltlich an uns zurückgegeben werden.

Batterien/Akkus, die Schadstoffe enthalten sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes („Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei, „Hg“ für Quecksilber) gekennzeichnet.